Immobilienwissen
Thema: Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf
Wann fällt bei einem Wohnungsverkauf oder Hausverkauf Spekulationssteuer an?
Spekulationssteuer für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
Eine Immobilie kann in der Regel steuerfrei veräußert werden, wenn sie 3 Kalenderjahre selbst genutzt wurde (z.B. Dezember 2019 bis Januar 2021).
Im Falle einer nicht selbst genutzten Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks ist die Spekulationsfrist von 10 Jahren zu beachten, innerhalb derer der Gewinn durch den Verkauf zu versteuern ist.
Da es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt, unterliegt der erzielte Gewinn dem jeweiligen Steuersatz des Verbrauchers. Mindernden Einfluss auf die Steuerabgaben können z.B. Kaufnebenkosten oder Kosten für den Verkauf haben.
Gerne beraten wir Sie zu dem Thema ausführlich und geben Ihnen Tipps, welche Möglichkeiten bestehen, um die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten. Fragen Sie gerne nach einem Termin oder besuchen Sie uns in unserer Hauptstelle in Lingen (Ems).
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